Wasseraufbereitung

Ressourcenwende in der Betonindustrie: Wie AbwV Anhang 26 und EU-Vorgaben die Produktion verändern

Ressourcenwende in der Betonindustrie: Wie AbwV Anhang 26 und EU-Vorgaben die Produktion verändern

Wasser ist in der Baustoff- und Betonindustrie ein unverzichtbares Element. Es wird als zentraler Bestandteil in der Produktion benötigt und in großen Mengen für die Reinigung von Anlagen und Fahrmischern eingesetzt. Doch das anfallende Produktionsabwasser stellt Werksbetreiber heute vor eine doppelte Herausforderung: den Schutz der heimischen Gewässer durch strenge nationale Gesetze und den massiven europäischen Vorstoß in Richtung einer echten Kreislaufwirtschaft.

Die nationale Hürde: Das strikte Einleitungsverbot der AbwV Anhang 26 Um Gewässer vor industriellen Verunreinigungen zu schützen, hat der deutsche Gesetzgeber klare Richtlinien erlassen. Das zentrale Regelwerk hierfür ist die Abwasserverordnung (AbwV), wobei der Anhang 26 spezifisch den Bereich „Steine und Erden“ reguliert. Dieser Anhang erfasst Abwässer aus der Herstellung von Beton, Betonerzeugnissen und Faserzement.

Die Verordnung definiert strenge Grenzwerte für abfiltrierbare Stoffe (max. 100 mg/l). Die wohl weitreichendste Klausel für Transportbeton- und Fertigteilwerke findet sich jedoch in Teil C, Absatz 2: „Bei der Herstellung von Beton und Betonerzeugnissen darf Produktionsabwasser nicht eingeleitet werden“.

Für den Betriebsalltag bedeutet dies, dass stark zementhaltiges, basisches Wasser aus Mischtrommeln oder Kübelbahnen nicht abfließen darf. Traditionell wird dieses Restwasser in großen Becken gesammelt, was jedoch schnell zu einer teuren Entsorgungsfalle für den anfallenden Betonschlamm führt.

Ein Blick nach Europa: Der Circular Economy Act (2026) Während die AbwV Anhang 26 den Gewässerschutz fokussiert, denkt die Europäische Union das Thema Abfall und Rohstoffe ab 2026 noch wesentlich radikaler. Das traditionelle, lineare Wirtschaftsmodell („take, make, use, dispose“) gilt als überholt – würden wir so weitermachen, bräuchte die Welt bis zum Jahr 2050 die Ressourcen von drei Planeten.

Aus diesem Grund plant die EU-Kommission die Verabschiedung des „Circular Economy Acts“ im Jahr 2026. Dieses weitreichende Gesetzespaket zielt darauf ab, einen Binnenmarkt für sekundäre Rohstoffe zu etablieren und das Angebot sowie die Nachfrage nach hochwertigen recycelten Materialien in Europa massiv zu steigern. Ein zentrales Ziel aus dem damit verknüpften Clean Industrial Deal ist es, die sogenannte „Zirkularitätsrate“ (den Anteil der wiederverwendeten und recycelten Materialien) in Europa bis zum Jahr 2030 von aktuell rund 12 % auf 24 % zu verdoppeln. Die EU möchte damit bis 2030 zum weltweiten Vorreiter der Kreislaufwirtschaft werden.

Vom Abfall zum Sekundärrohstoff: Moderne Technologie als Schlüssel Für die Betonindustrie entsteht durch die Kombination aus nationalem Einleitungsverbot und europäischer Kreislaufwirtschaft ein enormer Handlungsdruck – aber auch eine große wirtschaftliche Chance. Wer das „Abfallproblem“ Restwasser nur durch teure Deponieentsorgung löst, verfehlt die neuen europäischen Ziele. Der Schlüssel zur Compliance liegt in fortschrittlicher Prozesstechnik, die einen echten, geschlossenen Rohstoffkreislauf (Closed-Loop) am Werk etabliert.

Vollautomatische Zementwasser-Aufbereitungssysteme (CWAS) setzen genau hier an. Anstatt das Restwasser absetzen zu lassen, messen intelligente Sensoren kontinuierlich die Wasserdichte. Sobald ein kritischer Wert überschritten wird, startet das System die Filtration und trennt die Feinanteile über robuste Filterpressen unter hohem Druck vom Wasser.

Das Resultat ist zweifach und zahlt direkt auf die Ziele des Circular Economy Acts ein:

  1. Ressourcenschonung beim Wasser: Das gefilterte Wasser wird auf eine zulässige Dichte (unter 1,07 kg/l) eingestellt. Somit kann es zu 100 % in der Produktion wiederverwendet werden, was den Frischwasserverbrauch signifikant reduziert.
  2. Schaffung von Sekundärrohstoffen: Das abgetrennte Sediment liegt nun als nahezu trockener, stichfester Filterkuchen vor. Dieser ist kein klassischer Abfall mehr, sondern genau der hochwertige sekundäre Rohstoff, den die EU fördern will. Viele Betriebe senden diesen Filterkuchen heute als Füllstoff zurück in die Zementindustrie, wo er zur Herstellung von neuem Zement verwendet wird.

Auch für Baustellen oder punktuelle Anwendungen, bei denen geringere Mengen anfallen (z. B. unter 3 m³ am Tag), greift der Kreislaufgedanke. Mobile Schwerkraft-Filtersäcke (mo-BAT) binden Schwebstoffe direkt vor Ort am Mischer, reduzieren den Wasserverbrauch und ermöglichen oft die direkte Wiederverwendung des gefilterten Wassers in der Produktion.

Fazit: Die Abwasserverordnung Anhang 26 zwingt Betriebe bereits heute, das Einleiten von Produktionsabwasser zu stoppen. Mit dem kommenden EU Circular Economy Act ab 2026 wird aus dieser Pflicht jedoch eine strategische Notwendigkeit zur umfassenden Kreislaufwirtschaft. Betriebe, die jetzt in intelligente, dichtegesteuerte Wasseraufbereitungstechnik investieren, schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie erfüllen mühelos die strengsten nationalen Umweltauflagen und transformieren ihre teuren Entsorgungskosten in wertvolle Sekundärrohstoffe, die genau den europäischen Zielen von morgen entsprechen. Aus Abwasser wird Zukunftskapital.



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